Aktuelle Besucherreglungen ab 08.11.2021
11.11.2021, Böhlen
Mit Wirkung zum 08.11.2021 ist die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 05.11.2021 in Kraft getreten.
Grundsätzlich gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregelungen und Sicherheitsmaßnahmen.
Alle Besucher*innen der Einrichtung müssen ab sofort unabhängig vom Impf- und Genesungsstatus eine FFP2 Maske tragen und bei jedem Besuch getestet werden.
Mit der neuen Verodnung dürfen Menschen mit Atemwegsinfektionen und/oder fieberhaften Erkrankungen sowie Kinder unter 12 Jahre unsere Einrichtung nicht betreten.
Alle weiteren Regelungen finden Sie im beigefügten Merkblatt.